Sitzung: 06.12.2016 RO/94/2016
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: BV-RO/235/2016
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, gegenüber dem Finanzamt
Haldensleben zu erklären, dass entsprechend § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
(UStG) für sämtliche nach dem 01.01.2017 und vor dem 01.01.2021 ausgeübten
Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen nach § 2 Abs. 3
UStG in der Fassung vom 31.12.2015 zur Anwendung kommen soll. Dem Gemeinderat
ist bekannt, dass die Erklärung für alle Tätigkeitsbereiche der Gemeinde Rogätz
gilt und nur mit Wirkung für das Folgejahr widerrufen werden kann.