Der Ausschussvorsitzende lässt über die Niederschrift abstimmen.

 

Beschluss:

Der Ausschuss für Bau- und Ordnungsangelegenheiten genehmigt einstimmig/mit Stimmenmehrheit den öffentlichen Teil der Niederschrift über die  . Sitzung des Ausschusses für Bau- und Ordnungsangelegenheiten am         .