Nachtrag: 09.12.2019 Nummer 1

Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Ortschaftsrat erklärt einstimmig im Rahmen seines Anhörungsrechtes nach § 84 Abs. 2 KVG LSA seine Ablehnung zum Antrag des Stadtrates Kuke zur Ergänzung der Vorlage 31/3/19– 1. Änderung der Gefahrenabwehrverordnung –

 

Der Antrag von Herrn Kuke wird nicht zur Beratung an den Stadtrat empfohlen.