Sitzung: 01.02.2022 Hauptausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 219/19/22
Beschluss:
Der Hauptausschuss
empfiehlt mit Stimmenmehrheit dem Stadtrat zu beschließen, die Bürgermeisterin
zu ermächtigen, unter fachlicher Begleitung durch den Städte- und Gemeindebund
des Landes Sachsen-Anhalt (SGSA) eine Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das
Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Zensusgesetz 2022 vom
12.05.2021 zu führen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass
die bisher ausgewählten Kommunen das Beschwerdeverfahren nicht führen.