Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt mit Stimmenmehrheit dem Stadtrat zu beschließen, die Bürgermeisterin zu ermächtigen, unter fachlicher Begleitung durch den Städte- und Gemeindebund des Landes Sachsen-Anhalt (SGSA) eine Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Zensusgesetz 2022 vom 12.05.2021 zu führen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die bisher ausgewählten Kommunen das Beschwerdeverfahren nicht führen.