Sitzung: 07.02.2022 Stadtrat der Hansestadt Gardelegen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 219/19/22
Beschluss:
Der Stadtrat der
Hansestadt Gardelegen ermächtigt einstimmig die Bürgermeisterin unter
fachlicher Begleitung durch den Städte- und Gemeindebund des Landes
Sachsen-Anhalt (SGSA) eine Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das
Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Zensusgesetz 2022 vom
12.05.2021 zu führen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass
die bisher ausgewählten Kommunen das Beschwerdeverfahren nicht führen.