Betreff
Städtebauförderung Gardelegen
hier: Zuschussförderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Vorlage
217/19/22
Art
Beschlussvorlage Stadtrat

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt,

 

1.            für den Förderantrag zu privaten Modernisierungs- und            Instandsetzungsmaßnahmen

           „Rudolf-Breitscheid-Straße 16, Hansestadt Gardelegen“ einen   Förderzuschuss bereitzustellen.

 

 

Gesetzliche Grundlagen:

 

-              „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne“ (RL StäBauF) vom 3.7.1998 (MBl. LSA S. 1723), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift v. 30.07.1999 (MBl. LSA 1999, S. 1201)

-              Modernisierungsrichtlinie – Grundsätze für den Einsatz von Fördermitteln für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aus den Förderprogrammen für Stadtsanierung, Städtebaulicher Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne und Stadtumbau-Ost

           (Beschluss Nr. 449/38/02)

 

 


Sachverhalt:

 

Für Grundstücke im Erhaltungsgebiet „Historische Altstadt“ stehen bereits bewilligte Städtebaufördermittel in Höhe von 442.500,00 € zur Verfügung.

 

Gemäß Beschluss des Stadtrats vom 09.12.2002 sollen Fördermittel aus den Förderprogrammen für Stadtsanierung, städtebaulichen Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne und Stadtumbau-Ost zur Unterstützung privater Instandsetzung- und Modernisierungsmaßnahmen eingesetzt werden.

 

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich das entsprechende Grundstück  im Erhaltungsgebiet Altstadt bzw. in einem festgelegten Gebiet der Städtebauförderung befindet und die geplante Baumaßnahme den Sanierungs- und Erhaltungszielen bzw. den Zielen des Stadtentwicklungskonzepts entspricht.

 

Das Ziel der Förderung privater Baumaßnahmen ist es, durch eine finanzielle Unterstützung dazu beizutragen, dass vorhandene Bausubstanz saniert wird, das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes bzw. der baulichen Anlage verbessert wird und eine funktionierende städtebauliche Struktur entsteht.

 

Zur Anreizförderung sowie zur Beseitigung von Gebäudeleerstand und baulichen Missständen setzt die Hansestadt Gardelegen seit Aufnahme in die Städtebauförderung Pauschalzuschüsse für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ein. Entsprechend Förderrichtlinien stellt sie für die Erneuerung der baulichen Hülle einschließlich energetischer Sanierung 30 – 40 % der Kosten bereit. Wird nur ein einzelnes Gewerk gefördert, beträgt der Zuschuss 30 %. Bei zwei und mehr Gewerken übernimmt die Hansestadt 40 % der Baukosten.

 

 

Folgende private Baumaßnahme, welche o. g. Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, soll einen Zuschuss aus Städtebaufördermitteln erhalten:

 

 

Objekt:                                             Wohnhaus

                                              Rudolf-Breitscheid-Straße 16

                                              Gardelegen

 

Vorhaben:                                         Neueindeckung Dach

                                                                                                             

 

Förderfähige Kosten gesamt:            55.372,85 €

 

Förderzuschuss gemäß

städtischer Förderrichtlinie:                     30 %

 

Förderzuschuss:                                             16.611,00 €

 

 

 

Das Fördervorhaben trägt zur Verbesserung des städtebaulichen Erscheinungsbilds der Altstadt und zur Stärkung der zentralörtlichen Funktion der Innenstadt bei und steht in Übereinstimmung mit den Sanierungszielen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja:  (X)          Nein: (  )

 

Veranschlagung in Ergebnishaushalt      (  )            Investitionsplan                  (X)

 

Buchungsstelle  (                                        )             (         5.1.1.10/6017.785100)  

 

Aufwendungen                                                        Auszahlungen    16.611,00 €

 

Erträge                                                                    Einzahlungen      11.074,00 €

 

Jährliche Folgeaufwendungen durch Zinsen/Abschreibung etc.                          

 

mögliche Sonderposten                            

 

jährliche Folgeaufwendungen bis              20__

 

 


Anlagen:

 

-     Lageplan Fördergebiet