hier: Zuschussförderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt,
1. für
den Förderantrag zu privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
„Rudolf-Breitscheid-Straße 16,
Hansestadt Gardelegen“ einen Förderzuschuss
bereitzustellen.
Gesetzliche Grundlagen:
- „Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung städtebaulicher
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie Maßnahmen des städtebaulichen
Denkmalschutzes zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne“ (RL
StäBauF) vom 3.7.1998 (MBl. LSA S. 1723), zuletzt geändert durch
Verwaltungsvorschrift v. 30.07.1999 (MBl. LSA 1999, S. 1201)
- Modernisierungsrichtlinie
– Grundsätze für den Einsatz von Fördermitteln für private Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen aus den Förderprogrammen für Stadtsanierung,
Städtebaulicher Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer
Stadtkerne und Stadtumbau-Ost
(Beschluss Nr. 449/38/02)
Sachverhalt:
Für Grundstücke im Erhaltungsgebiet „Historische Altstadt“ stehen bereits bewilligte Städtebaufördermittel in Höhe von 442.500,00 € zur Verfügung.
Gemäß Beschluss des Stadtrats vom 09.12.2002 sollen Fördermittel aus den Förderprogrammen für Stadtsanierung, städtebaulichen Denkmalschutz zur Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne und Stadtumbau-Ost zur Unterstützung privater Instandsetzung- und Modernisierungsmaßnahmen eingesetzt werden.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich das entsprechende Grundstück im Erhaltungsgebiet Altstadt bzw. in einem festgelegten Gebiet der Städtebauförderung befindet und die geplante Baumaßnahme den Sanierungs- und Erhaltungszielen bzw. den Zielen des Stadtentwicklungskonzepts entspricht.
Das Ziel der Förderung privater Baumaßnahmen ist es, durch eine finanzielle Unterstützung dazu beizutragen, dass vorhandene Bausubstanz saniert wird, das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes bzw. der baulichen Anlage verbessert wird und eine funktionierende städtebauliche Struktur entsteht.
Zur Anreizförderung sowie zur Beseitigung von Gebäudeleerstand und baulichen Missständen setzt die Hansestadt Gardelegen seit Aufnahme in die Städtebauförderung Pauschalzuschüsse für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ein. Entsprechend Förderrichtlinien stellt sie für die Erneuerung der baulichen Hülle einschließlich energetischer Sanierung 30 – 40 % der Kosten bereit. Wird nur ein einzelnes Gewerk gefördert, beträgt der Zuschuss 30 %. Bei zwei und mehr Gewerken übernimmt die Hansestadt 40 % der Baukosten.
Folgende private Baumaßnahme, welche o. g. Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt, soll einen Zuschuss aus Städtebaufördermitteln erhalten:
Objekt: Wohnhaus
Rudolf-Breitscheid-Straße 16
Gardelegen
Vorhaben: Neueindeckung Dach
Förderfähige Kosten gesamt: 55.372,85 €
Förderzuschuss gemäß
städtischer Förderrichtlinie: 30 %
Förderzuschuss: 16.611,00 €
Das Fördervorhaben trägt zur Verbesserung des städtebaulichen Erscheinungsbilds der Altstadt und zur Stärkung der zentralörtlichen Funktion der Innenstadt bei und steht in Übereinstimmung mit den Sanierungszielen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
(X) Nein: ( )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
(X)
Buchungsstelle ( ) ( 5.1.1.10/6017.785100)
Aufwendungen
€ Auszahlungen 16.611,00 €
Erträge € Einzahlungen 11.074,00 €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen
bis 20__
Anlagen:
- Lageplan Fördergebiet