Beschluss:
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen beschließt, für die Kommunalwahl 2022 eine Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände in Höhe von 25 EUR zu zahlen.
Sachverhalt:
In § 9 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21.09.2018 (GVBl. LSA S. 314) sind für den Ersatz des Aufwandes der Inhaber von Wahlehrenämtern (sog. Erfrischungsgeld) Mindestsätze vorgesehen. Dieser Mindestsatz beträgt gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KWO 16 EUR für die Mitglieder der Wahlvorstände für den Tag der Wahl.
Der Stadtrat der Hansestadt Gardelegen kann für die Mitglieder des Wahlvorstandes höhere Sätze beschließen.
Die Hansestadt Gardelegen benötigt für die im März 2022 stattfindende Kommunalwahl 242 ehrenamtliche Wahlhelfer.
Die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl, auch unter mutmaßlicher Beachtung der besonderen Anforderungen in der pandemischen Lage, stellt eine hohe Belastung für die Wahlhelfer dar. Vom Recht der Erhöhung sollte daher Gebrauch gemacht werden, um die Attraktivität dieses Ehrenamtes zu steigern und das Engagement auch in geringem Umfang finanziell zu würdigen.
Die Mehrkosten belaufen sich unter der Prämisse einer Stichwahl auf 4.356 EUR.
Für die Beisitzer des Wahlausschusses verbleibt es beim Mindestsatz von 16 EUR je Sitzung.
Finanzielle
Auswirkungen:
Ja:
(X) Nein: ( )
Veranschlagung in
Ergebnishaushalt ( )
Investitionsplan
( )
Buchungsstelle
(1.2.1.20.528110) (
)
Aufwendungen 4.356 €
Auszahlungen
€
Erträge
€ Einzahlungen €
Jährliche Folgeaufwendungen
durch Zinsen/Abschreibung etc. €
mögliche Sonderposten €
jährliche Folgeaufwendungen
bis 20__
Anlagen: