TOP Ö 8: Erneutes Angebot an Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet Haldensleben "Historischer Stadtkern" zur Ablösung des Ausgleichsbetrages vor Abschluss der Sanierung gemäß § 154 Abs. 3 Satz 2 BauGB bis zum 31.08.2016 mit einem Abschlag von 2 %