Gesetzliche Grundlagen:
§ 6a Abs. 6 und 7 Straßenverkehrsgesetz
§§ 5 und 6 GO LSA
Verordnung über Parkgebühren des Landes Sachsen-Anhalt
Anlagen:
Anlage 1 Satzung zur Aufhebung der Parkgebührenordnung
Begründung:
Die schrittweise Abschaffung der Parkscheinautomaten war bereits Bestandteil des Konzepts „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, welches der Stadtrat im Februar 2011 beschlossen hatte.
Im März 2013 wurden die letzten Parkscheinautomaten auf den Parkplätzen Bahnhofstraße und Markt abgeschafft, da sie durch Vandalismus zerstört waren.
Damit ist auch die Parkgebührenordnung hinfällig.
Finanzielle Auswirkungen: |
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HH-Jahr 2013, KTR: 1220702,
KST:30100100, ME SK/FK 432103/632103
Parkgebühren 6000,00 € (Ergebnis 2012: 5.604,05 €) HH-Jahr 2013, KTR: 1220702,
KST:30100100, MA SK/FK 525401/725401
Unterhaltung/Reparatur Parkscheinautomaten (Ergebnis 2012 1.455,37 €) |
HH-Jahr , KTR: , KST: ,I.-Nr.: , SK/FK / |