Gesetzliche Grundlagen:
Kommunalabgabengesetz Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA), Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Haldensleben
Anlagen:
Lageplan
Begründung:
In
diesem Jahr wird von der Stadt Haldensleben die Erneuerung und Erweiterung der
Beleuchtung in der Rolandstraße im Bereich Köhlerstraße bis Erich-Grün-Straße
durchgeführt.
Entsprechend
der Abgrenzung nach § 242 (9) Baugesetzbuch (BauGB) handelt es sich bei der
Teileinrichtung Beleuchtung um eine beitragsfähige Straßenausbaumaßnahme nach
dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG - LSA), da die
Beleuchtung in der Rolandstraße zum Zeitpunkt 03. Oktober 1990 bereits
vorhanden war.
Straßenausbaubeiträge
werden auf der Grundlage der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt
Haldensleben erhoben.
Gemäß der
Einstufung der Kategorie der Verkehrsanlagen wurde die Rolandstraße als
Anliegerstraße eingestuft. Davon ausgehend werden von den beitragsfähigen
Kosten für die Beleuchtung lt. § 5 (2) Nr. 1 Straßenausbaubeitragssatzung 61 v.
H. auf die Beitragspflichtigen umgelegt.
Da
im Zuge der Baumaßnahme lediglich die Straßenbeleuchtung ausgebaut wird, ist
ein Beschluss zur Aufwandsspaltung erforderlich.
Dieser
ist notwendig für die getrennte Erhebung der Straßenausbaubeiträge für die
Teileinrichtung Beleuchtung.