Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen trifft gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 KWG LSA nach Ablauf der in § 50 Abs. 2 KWG LSA bezeichneten Frist durch Beschluss mit der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen folgende Entscheidung:

 

Einwendungen gegen die Wahl der Ortschaftsräte in den Ortsteilen Hecklingen, Groß Börnecke, Cochstedt und Schneidlingen der Stadt Hecklingen vom 26. Mai 2019 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.