Sitzung: 01.07.2019 SR/001/2019
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 004/19
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen trifft gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 1 KWG LSA nach Ablauf der in § 50 Abs. 2 KWG LSA bezeichneten Frist durch Beschluss mit der Mehrheit der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen folgende Entscheidung:
Einwendungen gegen die Wahl der
Ortschaftsräte in den Ortsteilen Hecklingen, Groß Börnecke, Cochstedt und
Schneidlingen der Stadt Hecklingen vom 26. Mai 2019 liegen nicht vor. Die Wahl
ist gültig.