Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Entschädigungssatzung der Stadt Hecklingen für ehrenamtlich tätige Bürger in der als Anlage beigefügten Fassung rückwirkend ab 01.07.2019.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Entschädigungssatzung der Stadt Hecklingen für ehrenamtlich tätige Bürger in der als Anlage beigefügten Fassung rückwirkend ab 01.07.2019.