Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Umlage für nicht gebührenfähigen Aufwand – Umlage für nicht gebührenfähigen Aufwand – Umlage Niederschlagswasser § 79 b Abs. 1 Satz 2 WG LSA des WAZV „Bode-Wipper“ für das Jahr 2020 in Höhe von 3.477,10 €.