Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt ab 01.01.2020 folgende Neuregelung zur Durchführung des Kleinstbetragsausgleiches.

Guthaben bzw. Rückstände im Bereich der Personen bis unter 2,00 EUR für Realsteuer, Beiträge sowie sonstige öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Forderungen im Personenkonten sind im Zuge des Jahresabschlusses auszugleichen und im Haushalt einzustellen. Der Beschluss vom 19.11.2001 (Beschluss-Nr. 028/IV/01) wird aufgehoben.