Sitzung: 15.02.2024 SR/048/2024
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 498/24
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
- Die im Ergebnis der Beteiligung nach § 2 (2), § 3
(1) und § 4 (1) Bau GB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes
„Solarpark Zum Bahnhof“ OT Hecklingen vorgebrachten Anregungen und
Hinweise von Nachbargemeinden sowie die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat der Stadt
Hecklingen geprüft. Die Ergebnisse der Abwägung von Anregungen und
Hinweisen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Nachbargemeinden entsprechen dem Abwägungskatalog als Anlage 1 zum
Abwägungsbeschluss. Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen
vorgebracht.
- Der Abwägungskatalog (Seite 1 bis 12) wird
Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
- Der Bürgermeister der Stadt Hecklingen wird
beauftragt, den Behörden deren Anregungen und Hinweisen den Inhalt des
Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der
Gründe Kenntnis zu geben.