Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

  1. Die im Ergebnis der Beteiligung nach § 2 (2), § 3 (1) und § 4 (1) Bau GB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Zum Bahnhof“ OT Hecklingen vorgebrachten Anregungen und Hinweise von Nachbargemeinden sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Stadtrat der Stadt Hecklingen geprüft. Die Ergebnisse der Abwägung von Anregungen und Hinweisen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden entsprechen dem Abwägungskatalog als Anlage 1 zum Abwägungsbeschluss. Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgebracht.
  2. Der Abwägungskatalog (Seite 1 bis 12) wird Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
  3. Der Bürgermeister der Stadt Hecklingen wird beauftragt, den Behörden deren Anregungen und Hinweisen den Inhalt des Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe Kenntnis zu geben.