Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen bestätigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Zum Bahnhof“ OT Hecklingen. Die vorliegende Begründung sowie der zum Vorhaben vorliegende artenschutzrechtliche Fachbeitrag werden gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Zum Bahnhof“ OT Hecklingen und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel sind die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Die Hinweispflicht des § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB gilt entsprechend.