Sitzung: 15.02.2024 SR/048/2024
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 500/24
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
- Die im Ergebnis der Beteiligung nach § 2 (2),
§ 3 (1) und § 4 (1) Bau GB zum Vorentwurf der 2.
Teiländerung des Teilflächennutzungsplans Hecklingen der Stadt Hecklingen
vorgebrachten Anregungen und Hinweise von Nachbargemeinden sowie die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat
der Stadtrat der Stadt Hecklingen geprüft. Die Ergebnisse der Abwägung von
Anregungen und Hinweisen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und Nachbargemeinden entsprechen dem Abwägungskatalog als Anlage 1
zum Abwägungsbeschluss. Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen
vorgebracht.
- Der Abwägungskatalog (Seite 1 bis 10) wird
Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
- Der Bürgermeister der Stadt Hecklingen wird
beauftragt, den Behörden deren Anregungen und Hinweisen den Inhalt des
Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der
Gründe Kenntnis zu geben.