Sitzung: 15.02.2024 SR/048/2024
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 501/24
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen bestätigt den vorliegenden Entwurf der
2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Hecklingen der Stadt
Hecklingen. Die vorliegende Begründung wird gebilligt.
Der Entwurf der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes
Hecklingen der Stadt Hecklingen und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Parallel sind die Beteiligungen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu
machen. Die Hinweispflichten des § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB und § 3
Absatz 3 BauGB gelten entsprechend.