Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen bestätigt den vorliegenden Entwurf der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Hecklingen der Stadt Hecklingen. Die vorliegende Begründung wird gebilligt.

 

Der Entwurf der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Hecklingen der Stadt Hecklingen und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel sind die Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Die Hinweispflichten des § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB und § 3 Absatz 3 BauGB gelten entsprechend.