Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt
- Der Beschluss 455/23 des Stadtrates der Stadt Hecklingen wird aufgehoben. Der auf vorstehenden Beschluss hin bei der Investitionsbank platzierte Fördermittelantrag zur Realisierung des Bauvorhabens Radwegebrücke Gänsefurth ist zurückzuziehen.
- Die
Stadt Hecklingen begehrt eine Förderung des Bauvorhabens im Rahmen des EFRE-Programms „Nachhaltige, multimodale
Mobilität“. Der Verwaltung wird aufgegeben, einen entsprechenden
Fördermittelantrag bei der zuständigen Stelle zu platzieren.
- Die Durchführung der Maßnahme
„Erneuerung Radwegbrücke Gänsefurth“ in der vorläufigen Haushaltsführung,
entsprechend den nachstehenden finanziellen Auswirkungen für das
Haushaltsjahr 2024 als sachlich und zeitlich unabweisbare Maßnahme bzw. in
den Haushaltsjahren 2025 und 2026 als Fortsetzungsmaßnahme. Die
Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf
ca. 922.000 EUR.
Die Maßnahme ist wie folgt in den Haushalt
2024 verbindlich einzustellen:
Haushalt 2024 (Finanzplanung) sowie dessen
mittelfristige Finanzplanung für 2024:
Haushaltsjahr 2024
(Planjahr) -
Gesamtauszahlungen
60.000,00 EUR
Haushaltsjahr 2024
(Planjahr) -
Gesamteinzahlungen 0,00
EUR
(Fördermittel)
Mittelfristige Finanzplanung für 2025 -
Gesamtauszahlungen 600.000,00 EUR
Mittelfristige Finanzplanung für 2025 –
Gesamteinzahlungen 499.200,00
EUR
(Fördermittel)
Mittelfristige Finanzplanung für 2026 -
Gesamtauszahlungen 262.000,00
EUR
Mittelfristige Finanzplanung für 2026 –
Gesamteinzahlungen 198.110,91
EUR
(Fördermittel)
Die Eigenmittel in Höhe von circa
224.700 € sind aus der Investitionspauschale der Jahre 2024 – 2026 zu
decken.