Beschluss: ungeändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

  1. Die Beschlüsse 360/22, 388/23 und 455/23 des Stadtrates der Stadt Hecklingen werden aufgehoben. Der auf den Beschluss 455/23 hin bei der Investitionsbank platzierte Fördermittelantrag zur Realisierung des Bauvorhabens Radwegebrücke Gänsefurth ist zurückzuziehen.
  2. Die Stadt Hecklingen begehrt eine Förderung des Bauvorhabens im Rahmen des EFRE-Programms „Nachhaltige, multimodale Mobilität“. Der Verwaltung wird aufgegeben, einen entsprechenden Fördermittelantrag bei der zuständigen Stelle zu platzieren.
  3. Die Durchführung der Maßnahme „Erneuerung Radwegbrücke Gänsefurth“ in der vorläufigen Haushaltsführung, ist entsprechend den nachstehenden finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2024 als sachlich und zeitlich unabweisbare Maßnahme bzw. in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 als Fortsetzungsmaßnahme vorgesehen. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf ca. 922.000 EUR.

 

Die Maßnahme ist wie folgt in den Haushalt 2024 verbindlich einzustellen:

 

Haushalt 2024 (Finanzplanung) sowie dessen mittelfristige Finanzplanung für 2024:

 

Haushaltsjahr 2024 (Planjahr)           - Gesamtauszahlungen                        60.000,00 EUR

Haushaltsjahr 2024 (Planjahr)           - Gesamteinzahlungen                                    0,00 EUR

(Fördermittel)

 

Mittelfristige Finanzplanung für 2025 - Gesamtauszahlungen                  600.000,00 EUR

Mittelfristige Finanzplanung für 2025 – Gesamteinzahlungen                 594.000,00 EUR

(Fördermittel)

 

Mittelfristige Finanzplanung für 2026 - Gesamtauszahlungen                  262.000,00 EUR

Mittelfristige Finanzplanung für 2026 – Gesamteinzahlungen                 235.800,00 EUR

(Fördermittel)

 

Die Eigenmittel in Höhe von circa 92.200,00 € sind aus der Investitionspauschale der Jahre 2024-2026 zu decken.