Sitzung: 19.03.2024 HFA/040/2024
Beschluss: ungeändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 511/24
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
- Die Beschlüsse 360/22, 388/23 und 455/23 des Stadtrates der Stadt Hecklingen werden aufgehoben. Der auf den Beschluss 455/23 hin bei der Investitionsbank platzierte Fördermittelantrag zur Realisierung des Bauvorhabens Radwegebrücke Gänsefurth ist zurückzuziehen.
- Die
Stadt Hecklingen begehrt eine Förderung des Bauvorhabens im Rahmen des EFRE-Programms „Nachhaltige, multimodale
Mobilität“. Der Verwaltung wird aufgegeben, einen entsprechenden Fördermittelantrag
bei der zuständigen Stelle zu platzieren.
- Die Durchführung der Maßnahme
„Erneuerung Radwegbrücke Gänsefurth“ in der vorläufigen Haushaltsführung,
ist entsprechend den nachstehenden finanziellen Auswirkungen für das
Haushaltsjahr 2024 als sachlich und zeitlich unabweisbare Maßnahme bzw. in
den Haushaltsjahren 2025 und 2026 als Fortsetzungsmaßnahme vorgesehen. Die
Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf
ca. 922.000 EUR.
Die Maßnahme ist wie folgt in den Haushalt
2024 verbindlich einzustellen:
Haushalt 2024 (Finanzplanung) sowie dessen
mittelfristige Finanzplanung für 2024:
Haushaltsjahr 2024
(Planjahr) -
Gesamtauszahlungen
60.000,00 EUR
Haushaltsjahr 2024
(Planjahr) -
Gesamteinzahlungen 0,00
EUR
(Fördermittel)
Mittelfristige Finanzplanung für 2025 -
Gesamtauszahlungen 600.000,00 EUR
Mittelfristige Finanzplanung für 2025 –
Gesamteinzahlungen 594.000,00
EUR
(Fördermittel)
Mittelfristige Finanzplanung für 2026 -
Gesamtauszahlungen 262.000,00
EUR
Mittelfristige Finanzplanung für 2026 –
Gesamteinzahlungen 235.800,00
EUR
(Fördermittel)
Die Eigenmittel in Höhe von circa
92.200,00 € sind aus der Investitionspauschale der Jahre 2024-2026 zu
decken.