Sitzung: 16.11.2020 SR/015/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 160/20
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt den Beitritt zur Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises vom 19.10.2020, welche beigefügt ist und passt insoweit die Haushaltssatzung 2020 der Stadt Hecklingen wie folgt an:
1.
§ 1 Haushaltssatzung
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Hecklingen voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird für das Haushaltsjahr 2020
…
2. im Finanzplan
e) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit aus 189.400 EUR
…
festgesetzt.
2.
§ 2 Haushaltssatzung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investition und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 189.400 EUR festgesetzt.
3.
§ 4 Haushaltssatzung
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird für das Haushaltsjahr 2020 auf 6.328.252 EUR festgesetzt.
Die anderen Bestandteile der Haushaltssatzung bleiben unverändert. Der Beitrittsbeschluss ist der Kommunalaufsicht unmittelbar nach Beschlussfassung vorzulegen und öffentlich bekannt zu machen.