Sitzung: 23.11.2020 OR SL/012/2020
Beschluss: ungeändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 162/20
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
- Der
Planentwurf der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Ortsteile
Cochstedt/Schneidlingen wird in
der vorliegenden Fassung vom Oktober 2020 beschlossen. Der Entwurf der
Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden
Fassung gebilligt.
- Der
Entwurf der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Ortsteile
Cochstedt/Schneidlingen mit der Begründung und Umweltbericht
einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange
von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie
Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist
darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben
werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt
bleiben können. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2
des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7
Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen,
die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend
gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.
- Gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.