Sitzung: 25.11.2020 OR CO/009/2020
Beschluss: ungeändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 162/20
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Hecklingen
beschließt:
- Der
Planentwurf der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Ortsteile
Cochstedt/Schneidlingen wird in
der vorliegenden Fassung vom Oktober 2020 beschlossen. Der Entwurf der
Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden
Fassung gebilligt.
- Der Entwurf
der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Ortsteile
Cochstedt/Schneidlingen mit der Begründung und Umweltbericht
einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher
Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung
sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar
sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es
ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist
abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung
unberücksichtigt bleiben können. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz
3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem
Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes
gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen
Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder
nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht
werden können.
- Gemäß § 4
Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.