Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet nicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Umlagebescheid des Salzlandkreises vom 02.12.2020 – Posteingang 09.12.2020 – zur vorläufigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 2.782.734,00 EUR.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, Klage gegen den vorläufigen Bescheid zur Erhebung der Kreisumlage 2021 vom 02.12.2020 beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg einzureichen.