Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

  1. Der rechtskräftige Bebauungsplan „Im Katzental“ der Stadt Hecklingen soll als Bebauungsplan im Innenbereich im Verfahren nach § 13 BauGB geändert werden. Die Lage der zu ändernden Bereiche im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Katzental“ ergibt sich aus dem als Anlage 1 beiliegendem Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.
  2. Die Planungsziele für die 2. Änderung des Bebauungsplanes bestehen in der:
    1. Änderung der Festsetzung hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nach § 9 (1) Nr. 1 BauGB durch die Erhöhung der zulässigen Anzahl Vollgeschosse in den ausgewiesenen Bereichen auf bis zu zwei Vollgeschosse.
    2. Änderung der Festsetzungen hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nach § 9 (1) Nr. 1 BauGB durch die Erhöhung der maximal zulässigen Traufhöhe in den ausgewiesenen Bereichen auf 7,50 m.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Entwurf des geänderten Bebauungsplanes einschließlich der Begründung zur Durchführung des Änderungsverfahrens zu erstellen.
  4. Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes soll nach den Regeln des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren im Sinne des § 13 (2) und (3) Satz 1 BauGB geführt werden. Daher wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB, der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 (2) Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 (5) Satz 3 BauGB und § 10 (4) BauGB abgesehen.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.