Sitzung: 09.03.2021 HFA/013/2021
Beschluss: ungeändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 181/21
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
Der Bürgermeister wird verpflichtet, für bezüglich die Stadt Hecklingen betreffende Verwaltungsakte:
- Bescheide über die Zahlung der Kreisumlage
- Bescheide über Liquiditätshilfen als Abschlagszahlungen auf eine Zuweisung aus dem
Ausgleichsstock
- Bescheide über Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock
- Beanstandungsverfügungen der Kommunalaufsicht zu Haushaltssatzungen und
Haushaltskonsolidierungskonzepten
- Ersatzvornahmen der Kommunalaufsicht
eine Entscheidung vom Stadtrat Hecklingen über die mögliche Durchführung von Rechtsmittelverfahren innerhalb der gesetzlichen Fristen mittels Stadtratsbeschluss einzuholen.