Sitzung: 16.03.2021 SR/018/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 181/21
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
Der Bürgermeister wird verpflichtet, für bezüglich die Stadt Hecklingen betreffende Verwaltungsakte:
- Bescheide über die Zahlung der Kreisumlage
- Bescheide über Liquiditätshilfen als Abschlagszahlungen auf eine Zuweisung aus dem
Ausgleichsstock
- Bescheide über Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock
- Beanstandungsverfügungen der Kommunalaufsicht zu Haushaltssatzungen und
Haushaltskonsolidierungskonzepten
- Ersatzvornahmen der Kommunalaufsicht
eine Entscheidung vom Stadtrat Hecklingen über die mögliche Durchführung von Rechtsmittelverfahren innerhalb der gesetzlichen Fristen mittels Stadtratsbeschluss einzuholen.