Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

Der Bürgermeister wird verpflichtet, für bezüglich die Stadt Hecklingen betreffende Verwaltungsakte:

 

- Bescheide über die Zahlung der Kreisumlage

- Bescheide über Liquiditätshilfen als Abschlagszahlungen auf eine Zuweisung aus dem

  Ausgleichsstock

- Bescheide über Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock

- Beanstandungsverfügungen der Kommunalaufsicht zu Haushaltssatzungen und

  Haushaltskonsolidierungskonzepten

- Ersatzvornahmen der Kommunalaufsicht        

 

eine Entscheidung vom Stadtrat Hecklingen über die mögliche Durchführung von Rechtsmittelverfahren innerhalb der gesetzlichen Fristen mittels Stadtratsbeschluss einzuholen.