Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen bestätigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Im Katzental“. Die vorliegende Begründung wird gebilligt.

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Im Katzental“ und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der zu fassende Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Die Hinweispflicht des § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB gilt entsprechend. Es ist darauf hinzuweisen, dass beim Verfahren nach § 13 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird.