Sitzung: 20.10.2021 OR CO/014/2021
Beschluss: geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 260/21
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat setzt zur Kalkulation der Friedhofsgebühren der Stadt Hecklingen einen grundsätzlichen Kostendeckungsgrad von ……% fest. Für die Nutzung der Trauerhallen wird hiervon abweichend ein Kostendeckungsgrad von ……% festgesetzt. Hinsichtlich des Ersterwerbs eines Nutzungsrechtes für ein Kindergrab wird ein Kostendeckungsgrad von ……% festgesetzt.
Auf Grundlage vorstehender Festsetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hecklingen unter Verweis auf die als Anlage ____ beigefügte Friedhofsgebührenkalkulation die als Anlage ___ beigefügte Friedhofsgebührensatzung über die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe der Stadt Hecklingen für den Kalkulationszeitraum 2021 – 2023.