Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Umlage für nicht gebührenfähigen Aufwand für unter § 23 Abs. 5 StrG LSA fallende Grundstücke in Höhe von 6.957,88 Euro für das Jahr 2019.