Sitzung: 09.04.2019 SR/060/2019
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 636/19
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen
verzichtet auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Umlage für nicht
gebührenfähigen Aufwand für unter § 23
Abs. 5 StrG LSA fallende Grundstücke in Höhe von 6.957,88 Euro für das Jahr
2019.