Sitzung: 14.12.2021 SR/027/2021
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 15, Enthaltungen: 1
Vorlage: 285/21
Beschluss:
Der Stadtrat setzt zur Kalkulation der Friedhofsgebühren der Stadt Hecklingen einen grundsätzlichen Kostendeckungsgrad von ……% fest. Für die Nutzung der Trauerhallen wird hiervon abweichend ein Kostendeckungsgrad von ……% festgesetzt. Hinsichtlich des Ersterwerbs eines Nutzungsrechtes für ein Kindergrab wird ein Kostendeckungsgrad von …… % festgesetzt.
Auf Grundlage vorstehender Festsetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hecklingen unter Verweis auf die als Anlage ____ beigefügte Friedhofsgebührenkalkulation die als Anlage ____ beigefügte Friedhofsgebührensatzung über die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe der Stadt Hecklingen für den Kalkulationszeitraum 2021 – 2023.
Die Mitglieder stimmen getrennt über die 3 Varianten ab,
welche Anlage zum Beschluss sind:
Variante1 – Vorschlag der Verwaltung, 100% KDG
Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 15 Enthaltungen: 1
Variante 1 – 80% KDG
Ja-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 15 Enthaltungen: 1
Variante 3 – 75% KDG
Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 10 Enthaltungen: 1
Damit ist der Beschluss mehrheitlich abgelehnt.