Beschluss:

Der Stadtrat setzt zur Kalkulation der Friedhofsgebühren der Stadt Hecklingen einen grundsätzlichen Kostendeckungsgrad von ……% fest. Für die Nutzung der Trauerhallen wird hiervon abweichend ein Kostendeckungsgrad von ……% festgesetzt. Hinsichtlich des Ersterwerbs eines Nutzungsrechtes für ein Kindergrab wird ein Kostendeckungsgrad von …… % festgesetzt.

 

Auf Grundlage vorstehender Festsetzungen beschließt der Stadtrat der Stadt Hecklingen unter Verweis auf die als Anlage ____ beigefügte Friedhofsgebührenkalkulation die als Anlage ____ beigefügte Friedhofsgebührensatzung über die Benutzung der gemeindeeigenen Friedhöfe der Stadt Hecklingen für den Kalkulationszeitraum 2021 – 2023.

               

 

Die Mitglieder stimmen getrennt über die 3 Varianten ab, welche Anlage zum Beschluss sind:

 

Variante1 – Vorschlag der Verwaltung, 100% KDG

Ja-Stimmen: 0   Nein-Stimmen: 15          Enthaltungen: 1              

 

Variante 1 – 80% KDG

Ja-Stimmen: 0   Nein-Stimmen: 15          Enthaltungen: 1

 

Variante 3 – 75% KDG

Ja-Stimmen: 4   Nein-Stimmen: 10          Enthaltungen: 1

 

Damit ist der Beschluss mehrheitlich abgelehnt.