Beschluss: ungeändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag: Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

1.       Der rechtskräftige Teilflächennutzungsplan Groß Börnecke der Stadt Hecklingen  soll durch die 1. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Groß Börnecke, Stadt Hecklingen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB geändert werden. Die Lage der zu ändernden Bereiche im räumlichen Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans ergibt sich aus Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage.

2.       Die Planungsziele bestehen in der Ermöglichung einer Bebauung der ausgewiesenen Flächen mit einer Freiflächenphotovoltaikanlage durch Ausweisung eines entsprechenden Sondergebietes.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 1. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Groß Börnecke der Stadt Hecklingen einschließlich der Begründung zur Durchführung des Verfahrens zu erarbeiten.

4.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.