Beschluss: ungeändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

1.       Der rechtskräftige Teilflächennutzungsplan OT Cochstedt/Schneidlingen der Stadt Hecklingen  soll durch die 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes im Geltungsbereich Gemarkung Cochstedt, Flur 11, Flurstücke 19/4 und 19/5, Gemarkung Cochstedt, Flur 6, Flurstück 36/7 auf einer Fläche von ca. 82 Hektar (entsprechend der Größe des geplanten Solarparks) gemäß § 8 Abs. 2 und 3 BauGB geändert werden. Die Lage der zu ändernden Bereiche im räumlichen Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans ergibt sich aus Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage.

2.       Die Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung einer Fläche für die Landwirtschaft in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Solar.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes OT Cochstedt/Schneidlingen der Stadt Hecklingen einschließlich der Begründung zur Durchführung des Verfahrens zu erarbeiten.

4.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind durchzuführen.