Sitzung: 26.01.2022 OR CO/016/2022
Beschluss: ungeändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 308/22
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
1.
Der rechtskräftige Teilflächennutzungsplan OT
Cochstedt/Schneidlingen der Stadt Hecklingen
soll durch die 2. Änderung des Teilflächennutzungsplanes im
Geltungsbereich Gemarkung
Cochstedt, Flur 11, Flurstücke 19/4 und 19/5, Gemarkung Cochstedt, Flur 6,
Flurstück 36/7 auf einer Fläche von ca. 82 Hektar (entsprechend der Größe des
geplanten Solarparks) gemäß § 8 Abs. 2 und 3 BauGB geändert werden. Die
Lage der zu ändernden Bereiche im räumlichen Geltungsbereich des
Teilflächennutzungsplans ergibt sich aus Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage.
2.
Die
Planungsziele bestehen in der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
zur Umnutzung einer Fläche für die Landwirtschaft in ein sonstiges Sondergebiet
mit der Zweckbestimmung Solar.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf der 2. Teiländerung des
Teilflächennutzungsplanes OT Cochstedt/Schneidlingen der Stadt Hecklingen
einschließlich der Begründung zur Durchführung des Verfahrens zu erarbeiten.
4.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind
durchzuführen.