Beschluss: ungeändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

  1. Für den im Plan (Anlage 1 und 2) dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
  2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Solarpark Cochstedt“.
  3. Ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens durchgeführt.
  4. Die Bürger sind im Rahmen einer Öffentlichen Auslegung frühzeitig über das Vorhaben zu informieren.
  5. Die Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange sind frühzeitig über das Vorhaben zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
  7. Die Verwaltung wird beauftragt durch Abschluss eines Durchführungsvertrags die Freistellung der Stadt von den Kosten zu sichern. Weiter muss sichergestellt werden, dass der Vorhabenträger bereit und in der Lage ist, das Vorhaben umzusetzen und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag).
  8. Bei der Weiterbearbeitung des Flächennutzungsplanes ist die Übereinstimmung zum Bebauungsplan herzustellen.