Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 2, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Photovoltaik – Freiflächenanlage in der Gemarkung Hecklingen, Flurstück 28 der Flur 3 und Flurstück 43 (tlw.) der Flur 2 gemäß §§ 8, 9 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Norden und Osten durch Brachflächen entlang der daran anschließenden Bahnstrecke,  im Süden durch landwirtschaftlich genutztes Grünland und im Westen durch Siedlungsbauten der Straße „Zum Bahnhof“ begrenzt.

Die überplante Fläche hat eine Größe von ca. 12.408 m² (1,24 ha).

Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt Hecklingen soll mit der Firma BauFaktor Gesellschaft für Immobilienentwicklung mbH aus 52428 Jülich der städtebauliche Vertrag abgeschlossen werden.