Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen verzichtet nicht auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen den Umlagebescheid des Salzlandkreises vom 17.12.2021 – Posteingang 20.12.2021 – zur vorläufigen Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 2.521.829,00 EUR.

 

Die fristgerecht eingelegte Klage gegen den vorläufigen Bescheid zur Erhebung der Kreisumlage 2022 vom 17.12.2021 beim Verwaltungsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg durch Rechtsanwaltskanzlei Dombert Rechtsanwälte Part mbB, beauftragt durch den Bürgermeister, wird bestätigt.