Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen fasst folgenden Aufstellungsbeschluss:

1.       Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Groß Börnecke“ zur Errichtung einer Photovoltaik – Freiflächenanlage in der Gemarkung Groß Börnecke, Flur 3, Flurstücke 22/1 (tlw.), 234/26 (tlw.) 406/24 (tlw.) und 27/1 (tlw.) gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB wird eingeleitet.

2.       Der Geltungsbereich entsprechend der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird im Nordwesten, Norden, Nordosten und Osten durch Ackerland und im Süden und Südwesten durch die Bahnanlagen begrenzt. Die überplante Fläche hat eine Größe von ca. 98.251 m² (9,82 ha).

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich Begründung zu erstellen.

4.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.