Sitzung: 10.02.2022 SR/028/2022
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Vorlage: 308/22
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
1. Der
rechtskräftige Teilflächennutzungsplan OT Cochstedt/Schneidlingen der Stadt
Hecklingen soll durch die 2. Änderung
des Teilflächennutzungsplanes im Geltungsbereich Gemarkung Cochstedt, Flur 11, Flurstücke 19/4 und 19/5,
Gemarkung Cochstedt, Flur 6, Flurstück 36/7 auf einer Fläche von ca. 82 Hektar
(entsprechend der Größe des geplanten Solarparks) gemäß § 8 Abs. 2 und 3 BauGB
geändert werden. Die Lage der zu ändernden Bereiche im räumlichen
Geltungsbereich des Teilflächennutzungsplans ergibt sich aus Anlage 1 zu dieser
Beschlussvorlage.
2. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung einer Fläche für die
Landwirtschaft in ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Solar.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Entwurf der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes OT
Cochstedt/Schneidlingen der Stadt Hecklingen einschließlich der Begründung zur
Durchführung des Verfahrens zu erarbeiten.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen und die
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sind
durchzuführen.