Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt das Verfahren zur 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes Stadt Hecklingen OT Hecklingen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Zur Übernahme der Kosten durch den Vorhabenträger und zur Haftungsfreistellung der Stadt Hecklingen soll mit der Firma BauFaktor Gesellschaft für Immobilienentwicklung mbH aus 52428 Jülich ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden.