Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:
Bevor bisher landwirtschaftlich und anderweitig genutzte Flächen für
erneuerbare Energie-Projekte genutzt werden, müssen die bisher
ungenutzten/brachliegenden Flächen in Hecklingen dafür verwendet werden. Erst
nach Aufbrauch dieser Flächen können dann nur solche landwirtschaftlich
genutzten Flächen genutzt werden, deren Ertragserwartungen deutlich
unterdurchschnittlich sind. Die Erarbeitung eines Regulariums/Grenzwerte dazu
wird einer vom Stadtrat zu bildenden Expertenkommission übertragen.