Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

Bevor bisher landwirtschaftlich und anderweitig genutzte Flächen für erneuerbare Energie-Projekte genutzt werden, müssen die bisher ungenutzten/brachliegenden Flächen in Hecklingen dafür verwendet werden. Erst nach Aufbrauch dieser Flächen können dann nur solche landwirtschaftlich genutzten Flächen genutzt werden, deren Ertragserwartungen deutlich unterdurchschnittlich sind. Die Erarbeitung eines Regulariums/Grenzwerte dazu wird einer vom Stadtrat zu bildenden Expertenkommission übertragen.