Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen stellt die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Maßnahme zur Wiederherstellung der Stützmauer in der Gemeindestraße „Graue“ im Sinne des § 104 KVG LSA fest und beschließt, die für die Maßnahme benötigten Finanzmittel in Höhe von 195.300,00 € im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung zu stellen.