Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die Billigung des Vorentwurfs der 2. Teiländerung des Teilflächennutzungsplans der Stadt Hecklingen OT Hecklingen.

Der Vorentwurf ist mit seiner Begründung öffentlich bekannt zu machen und in der Folge öffentlich auszulegen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sind durchzuführen.