Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt für das Vorhabengebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Groß Börnecke“ die Herauslösung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Bodeniederung“ zu beantragen.

Zur Kompensation soll soweit nötig die Fläche des Flurstücks 1 der Flur 16 Gemarkung Hecklingen sowie des Flurstücks 54 der Flur 4 der Gemarkung Groß Börnecke dem Landschaftsschutzgebiet zugeschlagen werden.