Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen hebt seine Beschlüsse Nr. 538/18 vom 14.06.2018 und Nr. 173/21 vom 04.02.2021 auf. Die Aufgabe der Trinkwasserversorgung im Ortsteil Cochstedt soll nicht auf den WAZV „Bode-Wipper“ übertragen werden.

Zur Wasserversorgung des Ortsteiles Cochstedt ist nach dem Ende des bestehenden Konzessionsvertrages am 31.12.2022 schnellstmöglich ein Konzessionsvergabeverfahren einzuleiten.

Kann dieses nicht bis zum 31.12.2022 abgeschlossen werden, so ist die Wasserversorgung des Ortsteiles Cochstedt mittels einer Interimsvereinbarung, soweit rechtlich zulässig, mit der MIDEWA zu sichern. Diese darf längstens bis zum Abschluss des Konzessionsvergabeverfahrens gelten.