Beschluss: ungeändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt:

 

1.            der Bürgermeister der Stadt Hecklingen wird ermächtigt, die beigefügte  Sanierungsvereinbarung zwischen der Umland Wohnungsbaugesellschaft mbH, den Gesellschaftern der Umland Wohnungsbaugesellschaft mbH und der DKB AG abzuschließen und zu unterzeichnen, die die wesentlichen Prämissen der weiteren Geschäftsverbindung verbindlich regeln, u. a. die Zustimmung der Bürgen zur Tilgungsaussetzung der verbürgten Darlehen, die Einbringung eines liquiden Gesellschafterbeitrages von 9.390 EUR jährlich. bis 30.06.2037 sowie die Verpflichtung der Umland Wohnungsbaugesellschaft mbH ein jährliches Umsetzungsreporting (Soll-Ist-Vergleich) durch einen externen Dritten erstellen zu lassen.

 

2.            die Zustimmung zur Tilgungsaussetzung der von der Stadt Hecklingen für die Umland Wohnungsbaugesellschaft mbH übernommenen Bürgschaften bis 12/2042 unter Tilgungsfreistellung bis 30.06.2037.

 

3.            die Einbringung eines quotal verteilten liquiden Gesellschafterbeitrages der Stadt Hecklingen in Höhe von 9.390 EUR jährlich - bis 30.06.2037. Dieser Betrag ist jährlich in den Haushalt der Stadt Hecklingen einzustellen.