Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt, dass die Maßnahme „Wiederherstellung der Stützmauer der Gemeindestraße Graue“ und die damit einhergehende Honorarvereinbarung mit dem Planungsbüro Koslowski sachlich und zeitlich unabweisbar sind.

Zur Anpassung des bestehenden Ingenieurvertrages zur Baumaßnahme werden im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 104 KVG LSA Finanzmittel in Höhe von 21.389,31 € zusätzlich bereitgestellt.