Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen bestätigt den vorliegenden Vorentwurf der 1. Teiländerung des Teilflächennutzungsplanes. Die vorliegende Begründung einschließlich des Umweltberichtes Planungsstand August 2022 wird gebilligt.

 

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs und der Begründung einschließlich des Umweltberichtes Fassung August 2022.

 

Parallel ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.