Beschluss: ungeändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen bestätigt den vorliegenden Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Groß Börnecke“. Die vorliegende Begründung einschließlich des Umweltberichtes Planungsstand August 2022 wird gebilligt.

 

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs und der Begründung einschließlich des Umweltberichts Fassung Augst 2022.

Parallel ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Der zu fassende Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.