Beschluss: ungeändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt Verfassungsbeschwerde wegen der Verletzung des Selbstverwaltungsrechts nach Artikel 87, 88 der Landesverfassung des Landes Sachsen-Anhalt durch das ab 01. Januar 2022 gültige Finanzausgleichsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt einzulegen.

 

Mit der Vorbereitung der Beschwerde und der Begleitung im Verfahren ist die Kanzlei Dombert Rechtsanwälte Part mbB zu betrauen.

 

Dem Bürgermeister wird aufgegeben, die hierfür notwendige Vergütungsvereinbarung zu schließen.