Sitzung: 08.11.2022 HFA/025/2022
Beschluss: ungeändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 361/22
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Hecklingen beschließt die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der
Baumaßnahme zum Ausbau der Oststraße.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Planungen möglichst zeitnah zur Ausschreibungsreife zu bringen
und ein Vergabeverfahren zu beginnen, insofern sich im Rahmen der
Vorbereitungen die Kostenberechnung nicht weiter erhöht.
Für die Bauleistung
werden in Anlehnung an die aktuelle Kostenberechnung finanzielle Mittel in Höhe
von 750.000 € bereitgestellt.
Zugleich wird der
Verwaltung aufgegeben, erneut die Fördermöglichkeit der Maßnahme abzuprüfen um
ggf. eine Reduktion der finanziellen Belastungen für die Stadt Hecklingen
erreichen zu können.