Beschluss: ungeändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Hecklingen beschließt die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Baumaßnahme zum Ausbau der Oststraße.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen möglichst zeitnah zur Ausschreibungsreife zu bringen und ein Vergabeverfahren zu beginnen, insofern sich im Rahmen der Vorbereitungen die Kostenberechnung nicht weiter erhöht.

Für die Bauleistung werden in Anlehnung an die aktuelle Kostenberechnung finanzielle Mittel in Höhe von 750.000 € bereitgestellt.

Zugleich wird der Verwaltung aufgegeben, erneut die Fördermöglichkeit der Maßnahme abzuprüfen um ggf. eine Reduktion der finanziellen Belastungen für die Stadt Hecklingen erreichen zu können.